Schadenfreiheitsklassen in der KFZ-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Beitrags für die KFZ-Versicherung.

Er wird in Form der SF-Klassen separat für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung geführt. Den SF-Klassen sind wiederum prozentuale Werte zugeordnet die anzeigen, welcher Teil des Tarifbeitrages zu zahlen ist. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger sind die Prozente und damit der Beitrag.

Die SFR-Klasse kann aus einem Vorvertrag übernommen werden. Wenn Sie aber keinen freien Vertrag mehr haben oder erstmalig ein Fahrzeug versichern, gibt es die folgenden Einstufungsmöglichkeiten.

Bezeichnung Vorausetzungen Einstufung
Ersteinstufung Wenn Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenfreiheitsrabattes oder eine der folgenden Sondereinstufungen beginnt. SF 0
Führerschein-Regelung Sie sind aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren zum Führen ähnlicher Fahrzeuge berechtigt. SF 1/2
Eltern/Kinder-Regelung Ihr Elternteil oder Ihr Kind haben bereits ein Erstfahrzeug (PKW, Kraftrad, etc.) versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist. SF 1/2
Verbesserte Kinderregelung Sie haben bereits ein Fahrzeug über unser Haus versichert und das neue Fahrzeug soll auf eines Ihrer Kinder zugelassen und versichert werden, welches sich noch in der Ausbildung befindet und gegen über dem Sie unterhaltspflichtig sind. SF 5 (Haftpflicht) / SF 5 (Kasko)
Zweitwagen-Reglung Sie oder Ihr Partner haben bereits ein Erstfahrzeug (PKW, Kraftrad, etc.) versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist. SF 1
Verbesserte Zweitwagen-Reglung Sie oder Ihr Partner haben bereits ein Erstfahrzeug (PKW, Kraftrad, etc.) versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Sie und alle Fahrer haben das 23. Lebensjahr vollendet. SF 3
Angleichungs-Reglung Sie oder Ihr Partner haben bereits ein Erstfahrzeug (PKW, Kraftrad, etc.) beim gleichen Anbieter über unser Haus versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Sie und Ihr Partner haben das 23. Lebensjahr vollendet und das hinzukommende Fahrzeug wird ausschließlich von Ihnen und Ihrem Partner gefahren. gleiche SFR
wie Erstfahrzeug
höchstens aber SF 8
Verbesserte Angleichungs-Reglung Sie persönlich haben bereits ein Erstfahrzeug (PKW, Kraftrad, etc.) beim gleichen Anbieter über unser Haus versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 9 eingestuft ist. Sie haben das 23. Lebensjahr vollendet und das hinzukommende Fahrzeug wird ausschließlich von Ihnen gefahren. gleiche SFR
wie Erstfahrzeug